In den letzten Jahren sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Belastungen bei der Arbeit und die Frühverrentungen durch psychische Erkrankungen in Deutschland stark angestiegen. Bislang werden psychische Belastungen jedoch noch kaum in Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt. Der deutlichen Zunahme psychischer Belastungen und ihrer negativen gesundheitlichen Folgen hat der Gesetzgeber unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass im Jahr 2013 das Arbeitsschutzgesetz novelliert wurde. Bei der Beurteilung von Gefährdungen im Rahmen von Gefährdungsanalysen sind demnach auch psychische Gefährdungen explizit zu berücksichtigen (§5 Abs. 6 ArbSchG). Bei der konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung sieht der Gesetzgeber viel Spielraum vor, was zum einen eine Chance ist, gleichzeitig für viele Unternehmen jedoch angesichts der Komplexität des Themas und begrenzter Ressourcen auch eine große Herausforderung darstellt.
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