Seit 20 Jahren ist in Deutschland eine stete Zunahme psychischer Erkrankungen zu verzeichnen. Jüngst hat insbesondere Burnout eine große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Arbeitgeber begegnen diesem Umstand primär mit der Implementierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Ein Phänomen spielt jedoch im BGM bislang kaum eine Rolle: die „innere Kündigung“. Der Begriff wurde in den frühen 80er Jahren geprägt, erstmals wissenschaftlich erwähnt von Höhn (1983). Innere Kündigung wird oft beschrieben als „Dienst nach Vorschrift“ oder „Leistungsverweigerung durch Minimalleistung“. Kaum Beachtung erfährt das Phänomen einerseits deshalb, weil sich die innere Kündigung nicht so eindeutig äußert wie psychische Störungen (z.B. Burnout oder Depression) und somit leicht „übersehen“ wird. Andererseits erfolgt eine gewisse Tabuisierung, da innere Kündigung immer direkt durch die Arbeit bedingt ist und so eine kritische Reflexion der Arbeitsbedingungen seitens der Organisation erfordert.
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